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ESLON-DC Polycarbonat - Eigenschaften
Brandverhalten Internationale Norm: Underwriter´s Laboratories UL-94 Die Prüfung zur Beurteilung der Brandgefahr erfolgt mit einer horizontalen sowie einer vertikalen Prüfflamme. Sämtliche lieferbaren ESLON-DC PVC Platten erfüllen diesen weltweit akzeptierten Standard UL94 mit der höchsten Einstufung V-0. ESLON-DC Polycarbonat erfüllt diesen Standard in der Version Hart Plus ab 6mm Stärke, bzw. in einer Sonderversion in 3mm bzw. 5mm. ESLON-DC PMMA erfüllt die Anforderungen der horizontalen Beflammung, jedoch nicht die Anforderungen der vertikalen Beflammung. Eine Übersicht über die aktuell V-0 geprüften Polycarbonat-Werkstoffe erhalten Sie hier:
1. Keines der Prüfmuster darf mit Abbrand länger als 10 Sekunden weiter brennen 2. Die gesamte Abbrandzeit darf keine 50 Sekunden für jeweils fünf Prüfmuster überschreiten 3. Die Prüfmuster dürfen weder bis zur oberen Haltevorrichtung weiterbrennen noch weiterglühen 4. Die Prüfmuster dürfen keine Brandpartikel abgeben, welche die unter der Prüfungsvorrichtung ausgelegte Baumwolle entzünden 5. Kein Prüfmuster darf länger als 30 Sekunden nach Wegnahme der Prüfflamme glühend abbrennen Einstufung V-1 1. Keines der Prüfmuster darf mit Abbrand länger als 30 Sekunden weiter brennen 2. Die gesamte Abbrandzeit darf keine 250 Sekunden für jeweils fünf Prüfmuster überschreiten 3. Die Prüfmuster dürfen weder bis zur oberen Haltevorrichtung weiterbrennen noch weiterglühen 4. Die Prüfmuster dürfen keine Brandpartikel abgeben, welche die unter der Prüfungsvorrichtung ausgelegte Baumwolle entzünden 5. Kein Prüfmuster darf länger als 60 Sekunden nach Wegnahme der Prüfflamme glühend abbrennen Einstufung V-2 1. Keines der Prüfmuster darf mit Abbrand länger als 30 Sekunden weiter brennen 2. Die gesamte Abbrandzeit darf keine 250 Sekunden für jeweils fünf Prüfmuster überschreiten 3. Die Prüfmuster dürfen weder bis zur oberen Haltevorrichtung weiterbrennen noch weiterglühen 4. Die Prüfmuster dürfen Brandpartikel abgeben, welche die unter der Prüfungsvorrichtung ausgelegte Baumwolle entzünden 5. Kein Prüfmuster darf länger als 60 Sekunden nach Wegnahme der Prüfflamme glühend abbrennen | |||||||||||||||||||||||||||||||
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